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   OLG Köln, 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z)   

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https://dejure.org/1987,3384
OLG Köln, 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z) (https://dejure.org/1987,3384)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z) (https://dejure.org/1987,3384)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - Ss 605/86 (Z) (https://dejure.org/1987,3384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenrechnung von Geldbußen mehrerer Taten; Voraussetzung der Verbindung mehrerer selbständiger Handlungen zu einer Tat im prozessualen Sinn; Anhaltspunkte für die Annahme einer starren Verweisung von Vorschriften; Bedeutung von Lenkzeiten und Ruhezeiten bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 657
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Zwar enthalten die angegriffenen Entscheidungen keinen Hinweis darauf, aus welchen Gründen die Gerichte die verspätete Anpassung des Fahrpersonalgesetzes an die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 abweichend von der einhelligen Auffassung in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur im vorliegenden Fall nicht zum Anlaß nahmen, die Ahndung der Handlungen im Hinblick auf § 4 Abs. 3 OWiG für ausgeschlossen zu erachten (vgl. hierzu OLG Köln, NJW 1988, S. 657 ff.; OLG Düsseldorf, VRS 74, S. 45 ff. und VRS 74, S. 202 f.; BayObLG, VRS 74, S. 227 ff.; nun auch HansOLG Hamburg, DAR 1988, S. 29 ; Amtsgericht Herford, VRS 73, S. 78; Hentschel, NJW 1987, S. 758 [763]; Winkler/Andresen in: Hein/Eichoff/Pukall/Krien, Güterkraftverkehrsrecht, 3. Aufl., Stand: Oktober 1989, Einleitung zum Fahrpersonalgesetz , S. 2; Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr, Loseblatt-Kommentar, Stand: März 1989, § 7a FPersG , Fn. 1).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

    Ob dies vom verweisenden Gesetzgeber gewollt ist oder dieser die Gültigkeit der in Bezug genommenen Vorschriften voraussetzt, ist durch Auslegung zu ermitteln (bereits OLG Köln, NJW 1988, S. 657 ff. (658) [OLG Köln 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z)] ).

    Insbesondere für die Fälle, in denen der nationale Gesetzgeber auf unmittelbar wirkendes Gemeinschaftsrecht (VOen) verweist, ist wegen der Umsetzungspflicht (Art. 10 EGV) und wegen der für den Regelungsbereich der Bezugsvorschrift dann bestehenden Ausführungssperre für den nationalen Gesetzgeber anzunehmen, dass er nur an geltendes Unionsrecht anknüpfen will (so m.w.N. Cornelius, a.a.O.S. 176); ebenso bereits OLG Köln, NJW 1988, S. 657 ff. (658) [OLG Köln 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z)] ).

    Wenn etwa das OLG Koblenz, NJW 2007, S. 2344 ff. [OLG Koblenz 11.05.2007 - 1 Ss 113/07] (ähnlich bereits OLG Köln, NJW 1988, S. 657 ff. (658) [OLG Köln 02.06.1987 - Ss 605/86 (Z)] sowie OLG Hamburg NZV 2007, S. 372), nach Auslegung des Fahrpersonalgesetzes, welches auf eine VO (EWG) in einer bestimmten Fassung verwies, zur Auffassung gelangt, dass nach Aufhebung der VO (EWG) und deren Ersetzung durch eine andere VO, der Verweis nicht mehr passe und der Gesetzgeber auch nicht auf die außer Kraft befindliche VO (EWG) habe Bezug nehmen wollen, da allein aus dem Versäumnis der Anpassung des nationalen Gesetzes nicht gefolgert werden könne, dass für eine Übergangszeit die aufgehobene VO weitergelten solle, so kommt damit zum Ausdruck, dass der dortige Gesetzgeber wegen seiner Umsetzungspflicht für das neue Gemeinschaftsrecht nicht der überholten Norm vermittels der Verweisung Geltung verschaffen wollte, sondern das nationale Recht an das nunmehr geltende Gemeinschaftsrecht anzupassen beabsichtigte.

  • OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1-11/07

    Bußgeldverfahren: Ahndung von Verstößen bei fehlender Anpassung des die

    Die Rechtslage ist die gleiche, wie sie eingetreten war, als die Verordnung (EWG) Nr. 543/69 am 29. September 1986 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben und ersetzt wurde und die Bußgeldandrohungen im Fahrpersonalgesetz erst mit Wirkung vom 18.12.1986 angepasst wurden (vgl. dazu HansOLG DAR 1988, 29; OLG Köln NJW 1988, 657; BayObLG NStE Nr. 1 zu § 7a FPersG).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92

    Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der

    Diese Vorschrift wird mit Recht dahin verstanden, daß als mildestes Gesetz dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Strafdrohung zur Folge hat (vgl. BGHSt 20, 116, 119; für den Fall der Änderung der ausfüllenden Norm im Ordnungswidrigkeitenrecht auch OLG Köln NJW 1988, 657 [OLG Köln 02.06.1987 - Ss 605/86] sowie BayObLG VRS 74, 227; OLG Düsseldorf VRS 74, 45, 46 und 202, 203; ferner Hentschel NJW 1987, 758, 763) [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83].
  • OLG Frankfurt, 27.06.2007 - 2 Ss OWi 43/07

    Ahndung von Lenkzeitverstößen: Fehlende Anpassung des Fahrpersonalgesetzes und

    Das führt dazu, dass die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat nicht geahndet werden kann (vgl. HansOLG, Beschluss vom 24. April 2007 (1-11/07 (RB)-3 Ss 34/07 (OWi) sowie zur vergleichbaren Rechtslage bei Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 OLG Köln, NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; OLG Düsseldorf VRS 74, 45).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 2 Ss OWi 292/07

    Einhalten von Lenk- und Ruhezeiten: Änderung der Rechtsgrundlage zwischen

    Wird - wie hier - das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung (hier der 04. August 2005) gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist gemäß § 4 Abs. 3 OWiG das mildeste Gesetz anzuwenden, als das dasjenige anzusehen ist, das zum Wegfall der Ahndung führt (vgl. HansOLG StraFo 2007, 254; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - 2 Ss-OWi 43/07 und 2 Ss-Owi 177/07 - sowie zur vergleichbaren Rechtslage bei Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 OLG Köln, NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; OLG Düsseldorf VRS 74, 45; siehe auch BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 8).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2018 - 2 Rb 5 Ss 625/18

    Zulässigkeit des Verbrennens pflanzlicher Abfälle auf eigenem Grundstück in

    Die Rechtslage ist damit vergleichbar, dass das deutsche Bundesrecht bei einer Änderung des Rechts der Europäischen Union nicht angepasst wird (vgl. hierzu OLG Hamburg VRS 112, 478; Beschluss vom 23.10.1987 - 3 Ss 25/87 OWi -, juris; OLG Köln NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; zur Frage einer Ahndungslücke betreffend Insiderhandel und Marktmanipulation allerdings BGHSt 62, 13 = NStZ 2017, 234 mit krit. Anm. Pananis [das BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.05.2018 - 2 BvR 463/17 -, juris, hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da kein Verstoß gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG vorliege]).
  • AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Wegfall der Ahndungsmöglichkeit eines Normverstoßes

    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Koblenz, 11.05.2007 - 1 Ss 113/07

    Bestehen eine Bußgeldregelung auf dem Gebiet des Fahrpersonalrechts

    War die Tat in der Zeit zwischen Begehung und gerichtlicher Entscheidung einmal nicht mit Geldbuße bedroht, so ist diese Zwischenregelung als mildestes Gesetz anzuwenden und eine Ahndung unzulässig (OLG Düsseldorf, VRS 74, 45; OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Düsseldorf, VRS 74, 202 f.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29 ; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2007, 1-11/07 (RB) zitiert nach juris; AG Herford, VRS 73, 78 ff.; Göhler, aaO. zu § 4 Rdn 4 - 5 a).
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